Immobiliengutachten
Die Erstellung eines Gutachtens und Ermittlung eines Liegenschaftswertes erfolgt auf Basis des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) sowie der ÖNORM B 1802.
Im Zuge verschiedener Lebensereignissen kann eine Liegenschaftsbewertung benötigt werden bzw. dient sie als Grundlage oder Entscheidungshilfe. Folgende Anlässe können die Erstellung eines Gutachtens erfordern:
- Expertise für Käufer und Verkäufer im Zuge einer Kaufabwicklung
- Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsangelegenheiten
- Ehescheidungsverfahren
- Steuerliche Anlässe
Für folgende Immobilien erstellen wir ein Gutachten:
Grundstücke
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Wohnungen
Nutzwertgutachten & Parifizierung
Die Nutzwertfestsetzung und Parifizierung einer Wohnanlage erfolgt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworten. Als Grundlage dazu dient ein Nutzwertgutachten sowie das Gutachten gem. § 6 WEG.
Wohnungseigentum kann an Wohneinheiten, Geschäftsräumen und KFZ-Abstellplätzen begründet werden.
über mich
Mit Rückkehr starte ich nun mit voller Motivation den Bereich Immobilienbewertung und Parifizierung zu forcieren.
KONTAKT
BM Breitfuss GmbH
Dorfheimerstraße 19a
5760 Saalfelden
t: +43 (0) 6582 72445
f: +43 (0) 6582 72445-14
e: gutachten@bmbreitfuss.at